BVG § 30 Abs. 3, § 30 Abs. 4 S. 1, § 30 Abs. 4 S. 3, § 30 Abs. 4 S. 4;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 30 Nr. 5
Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger Einkommensminderung
BSG, Urteil vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 9a RV 7/90
DRsp Nr. 1998/7815
Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger Einkommensminderung
1. Ein durch Erwerb einer neuen Berufsposition ausgeglichener Berufsschaden kann nachträglich wieder zu beachten sein, wenn der Beschädigte - sei es auch schädigungsunabhängig - die neue Berufsposition nicht mehr innehat (Anschluß an BSG vom 13.5.1987 - 9a RV 12/85 = BSGE 62, 1 = SozR 3100 § 30 Nr. 69). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 3, § 30 Abs. 4 S. 1, § 30 Abs. 4 S. 3, § 30 Abs. 4 S. 4;
Gründe:
I
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.