BSG - Urteil vom 29.11.2006
B 12 KR 30/05 R
Normen:
SGB IV § 26 ; SGG § 180 Abs. 4 § 181 § 75 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
Bayerisches Landessozialgericht 4. Senat - L 4 KR 181/02 - 20.10.2005,
SG Regensburg, vom 21.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 31/98

Wiederaufnahme des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren, Verurteilung eines anderen Versicherungsträgers

BSG, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen B 12 KR 30/05 R

DRsp Nr. 2007/3366

Wiederaufnahme des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren, Verurteilung eines anderen Versicherungsträgers

1. Wenn das bereits befasste Sozialgericht für die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt, der vom anderen Versicherungsträger erlassen worden ist, zuständig gewesen wäre, so ist eine Abgabe einer Sache zur Entscheidung an das nächsthöheren Gericht nicht notwendig.2. Eine Verurteilung nach § 181 iVm § 180 Abs. 4 SGG kommt nicht in Betracht, wenn ein anderer Versicherungsträger in einem früheren Bescheid seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Leistungsanspruch grundsätzlich bejaht hat, diesen Anspruch aber wegen Fehlens materieller Voraussetzungen verneint. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § 26 ; SGG § 180 Abs. 4 § 181 § 75 Abs. 5 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.