Den Klägern wird hinsichtlich der Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Januar 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|