I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Beklagte die Klägerin für rückständige Unfallversicherungsbeiträge eines von ihr beauftragten Unternehmens in die Haftung nimmt.
Die klagende Aktiengesellschaft ist im Baugewerbe tätig. Sie beauftragte die W. P. GmbH & Co KG (W-KG) als Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen. Über das Vermögen der W-KG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 1. Januar 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet.
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