Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 25.11.2014 (
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten, Rechtsnachfolgerin der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH, folgende Ansprüche geltend:
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