LAG Niedersachsen - Urteil vom 26.11.2014
2 Sa 924/14
Normen:
ZPO § 253; VwGO § 113;
Vorinstanzen:
ArbG Verden - 3 Ca 107/14 Ö - 28.05.2014,

Wiederholung des Auswahlverfahrens zur Übertragung der Tätigkeit eines regionalen Beauftragten für Suchtprävention im SchuldienstBescheidungsklage einer abgelehnten Bewerberin bei fehlendem Anforderungsprofil und Frage- und Bewertungsbogen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 924/14

DRsp Nr. 2015/739

Wiederholung des Auswahlverfahrens zur Übertragung der Tätigkeit eines regionalen Beauftragten für Suchtprävention im Schuldienst Bescheidungsklage einer abgelehnten Bewerberin bei fehlendem Anforderungsprofil und Frage- und Bewertungsbogen

Den Bewerbern um die Übertragung der Tätigkeit eines regionalen Beauftragten für Suchtprävention im Schuldienst gemäß der Dienstvereinbarung für den Umgang mit Suchtproblemen von Landesbediensteten im niedersächsischen Schuldienst steht ein Anspruch auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung (Bewerbungsverfahrensanspruch) zu, wenn sich die Landesschulbehörde für ein Auswahlverfahren nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entschieden hat. Zu den Kriterien der Auswahlentscheidung (Anforderungsprofil, Vorstellungsgespräch), wenn im Rahmen des Auswahlverfahrens keine dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 28. Mai 2014 - 3 Ca 107/14 Ö - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, die getroffene Auswahlentscheidung zur Besetzung einer(s) regionale(n) Beauftragte(n) für Suchtprävention und Suchthilfe für die Landkreise Rotenburg (Wümme) und Stade unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu wiederholen.