LAG Köln - Urteil vom 29.01.2021
10 Sa 265/20
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 04.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2431/19

Wirksame Anpassung der HinterbliebenenversorgungBilliges Ermessen bei Gestaltungsrecht der Anpassung der Hinterbliebenenversorgung

LAG Köln, Urteil vom 29.01.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 265/20

DRsp Nr. 2021/6525

Wirksame Anpassung der Hinterbliebenenversorgung Billiges Ermessen bei Gestaltungsrecht der Anpassung der Hinterbliebenenversorgung

1. Die Regelungen des TV VO zur Anpassung der Ansprüche an die Hinterbliebenenversorgung sind wirksam. 2. Die Rechtsprechung des BAG zu § 16 BetrAVG sind vorliegend nicht anwendbar.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.03.2020 - 2 Ca 2431/19 - wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.03.2020 - 2 Ca 2431/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01.10.2020 über den unstreitig mindestens zu zahlenden Betrag von 774,98 € brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 43,09 € brutto zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 81,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz aus 24,71 € brutto seit dem 02.07.2015 und aus jeweils 18,82 € brutto seit dem 04.08.2015, 02.09.2015 sowie dem 02.10.2015 zu zahlen.

3. 4. 5. 6. 7. 8. III. IV.