LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.09.2005
13 Sa 32/05
Normen:
GG Art. 12. Abs. 1 ; BGB § 242 ; AÜG § 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 (a.F.) § 19 Satz 1 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 4 ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ; Richtlinie 1999/70/EG (vom 28.06.1999) Art. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 17.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 489/04

Wirksame Befristung des Arbeitsvertrages bei Austausch des Vertragsarbeitgebers - kein Rechtsmissbrauch bei begründetem Arbeitgeberwechsel trotz Arbeitsplatzidentität und konzerninterner Leiharbeit

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2005 - Aktenzeichen 13 Sa 32/05

DRsp Nr. 2006/1513

Wirksame Befristung des Arbeitsvertrages bei Austausch des Vertragsarbeitgebers - kein Rechtsmissbrauch bei begründetem Arbeitgeberwechsel trotz Arbeitsplatzidentität und konzerninterner Leiharbeit

1. § 14 Abs. 2 TzBfG begegnet weder verfassungsrechtlichen noch gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.2. § 14 Abs. 2 TzBfG ist dahingehend auszulegen, dass sich alle Sätze der Norm auf den so genannten Vertragsarbeitgeber beziehen, also auf die natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat; in den Begriff desselben Arbeitgebers (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG) die Beschäftigung in demselben Betrieb hineinzulesen, sprengte die Grenzen der grammatischen, systematischen und teleologischen Interpretation.3. Gegen einen rechtsmissbräuchlichen Austausch des Vertragsarbeitgebers spricht eine nicht mögliche unbefristete Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin bei ihrer früheren Arbeitgeberin.

Normenkette:

GG Art. 12. Abs. 1 ; BGB § 242 ; AÜG § 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 (a.F.) § 19 Satz 1 ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 4 ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ; Richtlinie 1999/70/EG (vom 28.06.1999) Art. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund seiner Befristung am 31.08.2004 endete.