LAG Köln - Urteil vom 04.11.2004
5 Sa 962/04
Normen:
BGB § 611 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 411
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2679/03

Wirksame Befristung des Arbeitsvertrages eines Rundfunkredakteurs bei Auslandsbezug

LAG Köln, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 962/04

DRsp Nr. 2005/1133

Wirksame Befristung des Arbeitsvertrages eines Rundfunkredakteurs bei Auslandsbezug

»Die Befristung eines Rundfunkredakteurs, der für eine Auslandsredaktion Beiträge erstellt, kann mit dem Erfordernis eines aktuellen Bezugs der Redakteurs zu den Verhältnissen im Zielgebiet gerechtfertigt werden.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Entscheidungsgründe:

Die nach dem Beschwerdewert an sich statthafte Berufung des Klägers ist in gesetzlicher Form und Frist eingelegt und begründet worden, sie ist jedoch nicht begründet. Das Arbeitsgericht hat mit zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Überlegungen, denen sich das Berufungsgericht anschließt und die es sich zu Eigen macht, die Klage, die auf Feststellung eines unbefristeten, über den 23.06.2003 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses der Parteien gerichtet ist, und den Antrag auf Weiterbeschäftigung abgewiesen. Da der Kläger die Abweisung seines Zahlungsantrages mit der Berufung nicht mehr angriffen hat, ist diese rechtskräftig geworden.

In Ergänzung zu der Begründung des angefochtenen Urteils und im Hinblick auf die Ausführungen in der Berufungsbegründung weist das Berufungsgericht auf folgende, nach seiner Auffassung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte hin.