LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.04.2005
5 Sa 1027/04
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 ; ZPO § 138 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - 4 Ca 541/04 - 03.11.2004,

Wirksame betriebsbedingte Kündigung eines Lageristen bei Auflösung des Lagers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 1027/04

DRsp Nr. 2005/9526

Wirksame betriebsbedingte Kündigung eines Lageristen bei Auflösung des Lagers

1. Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. 2. Von dem Arbeitsgericht ist voll nachzuprüfen, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und durch ihre Umsetzung das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist; dagegen ist die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 ; ZPO § 138 Abs. 3 ;

Tatbestand: