LAG Köln - Urteil vom 09.12.2004
6 Sa 943/04
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
BB 2005, 1631
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 01.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5669/03

Wirksame Kündigung bei Nichtanzeige offenkundiger Überzahlungen über längere Zeit und Entreicherungseinwand

LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - Aktenzeichen 6 Sa 943/04

DRsp Nr. 2005/6295

Wirksame Kündigung bei Nichtanzeige offenkundiger Überzahlungen über längere Zeit und Entreicherungseinwand

»Die Nichtanzeige offenkundiger Überzahlungen über einen längeren Zeitraum mit anschließendem Hinweis auf den Wegfall der Bereicherung kann eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung sozial rechtfertigen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten vom 26.09.2003 zum 31.03.2004. Von der erneuten Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 01.04.2004 abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses komme nicht in Betracht, weil die Klägerin durch ihr vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten, die offensichtlich fehlerhaften Geldzahlungen durch den Beklagten nicht anzuzeigen und für sich zu verwenden, das Vertrauensverhältnis zerstört habe.

Die Klägerin hat gegen das ihr am 27.07.2004 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts am 09.08.2004 Berufung eingelegt und diese am 23.09.2004 begründet.

Sie beantragt,