LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.12.2004
9 Sa 633/04
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 § 626 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 05.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 918/04

Wirksame Kündigung bei Verdacht des Austausches von Mobiltelefonteilen in zugangsberechtigten Betriebsräumen - gespeicherte Rufnummern aus privatem Bereich als starke Tatindizien

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2004 - Aktenzeichen 9 Sa 633/04

DRsp Nr. 2005/6897

Wirksame Kündigung bei Verdacht des Austausches von Mobiltelefonteilen in zugangsberechtigten Betriebsräumen - gespeicherte Rufnummern aus privatem Bereich als starke Tatindizien

1. Eine wirksame Verdachtskündigung setzt voraus, dass die Kündigung gerade auf den Verdacht der strafbaren Handlung gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist, zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht und im Rahmen der Interessenabwägung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist überwiegt.