LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.03.2005
4 Sa 884/04
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; AVR Caritas;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 06.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 836/04

Wirksame Kürzung der Vergütung aufgrund Öffnungsklausel in Arbeitsvertragsrichtlinien und Dienstvereinbarung im Bereich der Caritas - kumulative Anwendung von Maßnahmen zur Reduzierung von Personalkosten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 884/04

DRsp Nr. 2005/11979

Wirksame Kürzung der Vergütung aufgrund Öffnungsklausel in Arbeitsvertragsrichtlinien und Dienstvereinbarung im Bereich der Caritas - kumulative Anwendung von Maßnahmen zur Reduzierung von Personalkosten

1. Arbeitsvertragsrichtlinien entfalten keine normative Wirkung und finden nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung; die Auslegung erfolgt aber nach den gleichen Grundsätzen, die für die Tarifauslegung gelten.2. Wenn die Formulierung einer Öffnungsklauseln nicht ausschließt, dass verschiedene Alternativen miteinander verbunden werden können und die Verbindung zweier Alternativen zu einer Verringerung der Vergütung bei gleich bleibender Arbeitszeit führt, hat dies im Ergebnis eine Kürzung der Vergütung zur Folge, die somit zwar nicht ausdrücklich, jedenfalls hinsichtlich angeführten Alternativen aber mittelbar in die Öffnungsklauseln mit eingeführt wurde.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; AVR Caritas;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Entgeltansprüche der Klägerin und in diesem Zusammenhang um die Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung.