I.
Streitig ist die Zulässigkeit des Rechtsweges. In der Sache begehrt die klagende Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Zahlung von 101.486,67 DM, die sie aufgrund eines Vertrages über die Durchführung einer beruflichen Bildungsmaßnahme an die Beklagte geleistet hatte.
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