LAG Niedersachsen - Urteil vom 11.12.2013
2 Sa 206/13
Normen:
AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; TzBfG § 15 Abs. 2; TzBfG § 17 S. 1; TzBfG § 17 S. 2; TzBfG § 21; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGB IX § 92; MTV § 22 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 24.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 391/12

Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung eines Rentenbescheids zum Bezug einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 206/13

DRsp Nr. 2014/4311

Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung eines Rentenbescheids zum Bezug einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

Eine Regelung in einem Tarifvertrag verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, soweit er das Ende des Arbeitsverhältnisses anordnet, wenn der Krankenkasse ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Eine derartige Regelung verstößt nicht gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt nicht vor.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 24. Januar 2013 - 1 Ca 391/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht infolge der im Arbeitsvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung mit Ablauf des 31. August 2012 und des 20. November 2012 beendet worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu je ½.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 3 Abs. 2; AGG § 7 Abs. 1; TzBfG § 15 Abs. 2; TzBfG § 17 S. 1; TzBfG § 17 S. 2; TzBfG § 21; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGB IX § 92; MTV § Nr. ;