Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 24. Januar 2013 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht infolge der im Arbeitsvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung mit Ablauf des 31. August 2012 und des 20. November 2012 beendet worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu je ½.
Die Revision wird zugelassen.
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