LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.04.2005
9 Sa 932/04
Normen:
BGB § 315 Abs. 1 § 611 § 823 § 847 Abs. 1 ; ArbGG § 67 Abs. 4 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 10.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4005/03

Wirksame Umsetzung bei zeitaufwändigen Ermittlungen zur Ursachenforschung für Personalkonflikte - verschuldete Verspätung von Parteivorbringen bei laufenden Vergleichsverhandlungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 932/04

DRsp Nr. 2005/18843

Wirksame Umsetzung bei zeitaufwändigen Ermittlungen zur Ursachenforschung für Personalkonflikte - verschuldete Verspätung von Parteivorbringen bei laufenden Vergleichsverhandlungen

1. Eine Umsetzung der Arbeitnehmerin in eine andere Abteilung kann aus Sicht der Arbeitgeberin geboten sein, wenn die erforderliche Klärung der Frage, wer an Auseinandersetzungen der Arbeitnehmerinnen hauptsächlich schuld ist, langwierige Untersuchungen erfordert und der diesbezügliche Zeitaufwand und die damit einhergehende Bindung von Arbeitskraft im öffentlichen Dienst nicht gerechtfertigt ist.2. Ist angesichts des Vorwurfes des "bewussten Krankmachens" eine Zusammenarbeit der Arbeitnehmerin mit ihrer Vorgesetzten nicht mehr möglich, ist es sachlich gerechtfertigt, dass die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin letztlich vor die Wahl stellt, ihre Vorwürfe gegen die Vorgesetzte zurückzunehmen und in der bisherigen Abteilung die Arbeit wieder aufzunehmen oder in eine andere Abteilung versetzt zu werden.