Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund seiner Befristung sein Ende mit Ablauf des 31.03.2007 fand.
Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Parteivorbringens wird gemäß §
Mit Urteil vom 08.08.2007 hat das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen.
Es hat ausgeführt:
Die bis zum 31.07.2007 vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages sei gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|