LAG Berlin - Urteil vom 02.12.2005
13 Sa 1348/05
Normen:
BGB § 826 ; ZPO § 767 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 62 Ca 73002/05

Wirksame Vollstreckung eines materiell unrichtigen rechtskräftigen Titels

LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2005 - Aktenzeichen 13 Sa 1348/05

DRsp Nr. 2006/2887

Wirksame Vollstreckung eines materiell unrichtigen rechtskräftigen Titels

»Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes kann auch dann aus einem rechtskräftigen Titel vollstrecken, wenn sich nach Rechtskraft dessen materielle Unrichtigkeit herausstellt.«

Normenkette:

BGB § 826 ; ZPO § 767 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage, die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil gegen ihn für unzulässig zu erklären und den Beklagten zu verurteilen, an ihn die vollstreckbare Ausfertigung des Arbeitsgerichtsurteils vom 3. Februar 2000 herauszugeben. Mit diesem war der damalige Beklagte und nunmehrige Kläger zur Beitragszahlung in Höhe von 41.212,66 DM an den damaligen Kläger und nunmehrigen Beklagten für den Zeitraum von Dezember 1994 bis einschließlich November 1995 verurteilt worden, da nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts und dem Vortrag der Parteien der damalige Beklagte einen Baubetrieb unterhielt. Der damalige Beklagte und nunmehrige Kläger hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, diese aber zu spät begründet, seine Berufung wurde als unzulässig verworfen. Später stellte der nunmehrige Beklagte unstreitig, dass der jetzige Kläger im Jahr 1995 keinen Baubetrieb unterhielt.