Die Beklagte kündigte dem Kläger mit dem Schreiben vom 31.03.2004 zum 30.06.2004.
Mit dem Anwaltsschreiben vom 13.04.2004 (Bl. 141 ff. d. A.) beantragte die Beklagte die Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung und zu einer ordentlichen Kündigung des Klägers.
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