LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.03.2022
12 Sa 598/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 998/21
ArbG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5913/20
ArbG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5885/20

Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für AusbildungspilotenWirksamer Widerruf einer LTC-Zulage für AusbildungspilotenStilllegung eines Standorts als sozial rechtfertigender KündigungsgrundWirksamer Vorbehalt des Widerrufs einer ZulageKeine Unwirksamkeit der Kündigung mangels Betriebsübergang

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2022 - Aktenzeichen 12 Sa 598/21

DRsp Nr. 2022/6139

Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten Wirksamer Widerruf einer LTC-Zulage für Ausbildungspiloten Stilllegung eines Standorts als sozial rechtfertigender Kündigungsgrund Wirksamer Vorbehalt des Widerrufs einer Zulage Keine Unwirksamkeit der Kündigung mangels Betriebsübergang

1. Parallelentscheidung zum Urteil vom 15.12.2021 - 12 Sa 347/21 - bei der neben der Sektorzulage zusätzlich eine TRI-Zulage für die Tätigkeit als Type Rating Instruktor und eine LTC-Zulage für die Tätigkeit als Line Training Commander Streitgegenstand waren.2. Zu den Voraussetzungen unter denen die einem Ausbildungspiloten gewährte TRI-Zulage und LTC-Zulage widerrufen werden können.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2021 - 8 Ca 998/21 - teilweise abgeändert und die Beklagte zu 1) verurteilt,

a)

an den Kläger für November 2020 1.891,18 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 zu zahlen;

b)

an den Kläger für Dezember 2020 666,62 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2021 zu zahlen.

2. 3. 4.