LAG Köln - Urteil vom 01.12.2017
10 Sa 941/16
Normen:
BGB § 315 Abs. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1055/16

Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten

LAG Köln, Urteil vom 01.12.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 941/16

DRsp Nr. 2018/6108

Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten

Zur vertraglichen Anpassung von Versorgungsbezügen

1. Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung, wonach die Betriebsrente an die Entwicklung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen ist, es sei denn, der Vorstand hält eine Veränderung der Gesamtversorgungsbezüge nicht für vertretbar, ist dahin auszulegen, dass der Vorstand hinreichend substantiiert darzulegen hat, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeitgeberinnen – trotz positiver Geschäftsergebnisse – einer einpasst eine Anpassung der Gesamtversorgung entsprechend der Steigerung der gesetzlichen Renten entgegensteht.2. Dem ist nicht genügt, wenn belastbares wirtschaftliches Datenmaterial zur Ausübungskontrolle fehlt. Auch die Berufung auf die Marktsituation in der Versicherungsbranche wie etwa die Niedrigzinsphase ist nicht ausreichend.