Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Münster vom 16.04.2018 –
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Streit über den Fortbestand eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war bei der Beklagten zumindest seit dem 01.06.2015 zuletzt als Personalleiter im Rahmen einer 6-Tage-Woche zu einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn von zuletzt 3.279,00 € beschäftigt.
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