Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.09.2013, AZ.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Wirksamkeit einer durch die Beklagte erklärten Kündigung und in diesem Zusammenhang insbesondere über den Status des Klägers als Arbeitnehmer der Beklagten.
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