LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.06.2017
17 Sa 185/17
Normen:
§ 106 GewO;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 16.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1360/14

Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin vom Stationierungsort Berlin nach Frankfurt am Main

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2017 - Aktenzeichen 17 Sa 185/17

DRsp Nr. 2022/12400

Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin vom Stationierungsort Berlin nach Frankfurt am Main

Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer Kabinenmitarbeiterin von Berlin nach Frankfurt am Main)

Die Versetzung einer Flugbegleiterin vom Stationierungsort Berlin nach Frankfurt am Main ist vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 S. 1 GewO gedeckt, wenn der Arbeitsvertrag eine Versetzung an einen anderen Stationierungsort zulässt und die Schließung des Stationierungsorts Berlin mit wirtschaftlichen Erwägungen hinreichend begründet ist.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2014, 5 Ca 1360/14, abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Änderungsschutzklage gegenstandslos ist.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 106 GewO;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über die Wirksamkeit einer Versetzung und die einer Änderungskündigung.