Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2014,
Es wird festgestellt, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Änderungsschutzklage gegenstandslos ist.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über die Wirksamkeit einer Versetzung und die einer Änderungskündigung.
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