Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. August 2020 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Für den Beklagten wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand des zwischen ihnen begründeten Arbeitsverhältnisses über den 23. April 2020 hinaus, um Vergütungsansprüche für den Monat April 2020 und die Erteilung einer Entgeltabrechnung für den Monat März 2020. Zweitinstanzlich hat der Beklagte überdies hilfsweise Schadensersatzansprüche gegen den Kläger geltend gemacht.
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