BAG - Urteil vom 15.12.2010
4 AZR 256/09
Normen:
Satzung des Verbandes der Kaufleute Sachsen-Anhalt e.V. § 5; Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Einzelhandel im Bundesland Sachsen-Anhalt (vom 3. Februar 2006); Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel im Bundesland Sachsen-Anhalt (vom 3. Februar 2006);
Fundstellen:
DB 2011, 1001
NZA-RR 2012, 260
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 22.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 38/08
ArbG Stendal, vom 06.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 946/07

Wirksamkeit des Wechsels des Arbeitgebers in eine OT-Mitgliedschaft

BAG, Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 256/09

DRsp Nr. 2011/7287

Wirksamkeit des Wechsels des Arbeitgebers in eine OT-Mitgliedschaft

Orientierungssätze: 1. Bestätigung der ständigen Rechtsprechung (vgl. nur BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27) zu den Anforderungen an eine Verbandssatzung, die aus tarifrechtlicher Sicht wirksam eine OT-Mitgliedschaft bereitstellen will (hier im Stufenmodell). 2. Eine Satzungsregelung, nach der die schriftliche Erklärung über den Ausschluss der Tarifbindung "bis zum Ablauf der jeweils geltenden Tarifverträge wirkt", ist zwar nicht buchstäblich, jedoch nach Sinn, Zweck und tariflichem Gesamtzusammenhang letztlich nur als Hinweis auf die sich aus § 3 Abs. 3 TVG ohnehin ergebende Rechtslage zu verstehen.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009 - 7 Sa 38/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Satzung des Verbandes der Kaufleute Sachsen-Anhalt e.V. § 5; Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Einzelhandel im Bundesland Sachsen-Anhalt (vom 3. Februar 2006); Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel im Bundesland Sachsen-Anhalt (vom 3. Februar 2006);

Tatbestand: