1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2011 - 10 Sa 668/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über laufende Vergütung.
Der Kläger ist beim beklagten Speditionsunternehmen als Kraftfahrer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält ua. folgende Regelungen:
"1. Vertragsgrundlagen
sind die jeweils zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Organisationen gültigen Lohn- und Manteltarifverträge.
...
7. Arbeitsentgeld
a) für eine monatliche Arbeitszeit bis zu 260 Stunden, exklusive gesetzlicher Pause
b) der monatliche Brutto-Lohn beträgt DM 3.600,00
c) Einsatzstunden (ab 261) werden mit gesetzlichen und/oder tariflichen Zuschlägen vergütet.
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