LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.02.2017
4 Sa 180/16
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 670/15

Wirksamkeit einer auf lediglich vorübergehend erhöhten Arbeitsanfall gestützten Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Ausbilders im Werkbereich Elektro

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 180/16

DRsp Nr. 2017/7870

Wirksamkeit einer auf lediglich vorübergehend erhöhten Arbeitsanfall gestützten Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Ausbilders im Werkbereich Elektro

1. Wird die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf ein vorübergehend erhöhten Arbeitsanfall gestützt, so hängt deren Wirksamkeit von der prognostizierten künftigen Entwicklung ab, deren Beurteilung dem Arbeitgeber obliegt. Die Prognose des Arbeitgebers muss ergeben, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers über das vereinbarte Vertragsende hinaus mit hinreichender Sicherheit kein Bedarf mehr bestehen wird. Dabei muss sich die Prognose auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Umstände, nicht hingegen auf später hinzutretende Ereignisse stützen.