Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 17.03.2015 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 10.12.2014 zum 31.12.2015 beendet worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
A.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
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