Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 05.09.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der jetzt 60-jährige Kläger war seit dem 08.08.1990 als Kranführer und Schlosser bei der Beklagten mit einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen von zuletzt 2.700,00 € beschäftigt. Für den Kläger ist ein Grad der Behinderung von 40 anerkannt. Bei der Beklagten existierte ein einköpfiger Betriebsrat.
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