LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.02.2017
6 Sa 972/16
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 13.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 12/16

Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.02.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 972/16

DRsp Nr. 2017/9578

Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

Orientierungssätze: Überprüfung einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung

Gegen die Wirksamkeit einer Regelung in einem Tarifvertrag über die betriebliche Versorgungsordnung in einem Lebensversicherungsunternehmen, wonach der Vorstand jährlich entscheiden muss, ob eine Anpassung der Betriebsrenten entsprechend der gesetzlichen Rentenerhöhung für vertretbar gehalten wird, anderenfalls mit dem Aufsichtsrat gemeinsam über einen angemessenen Ausgleich zu entscheiden ist, bestehen keine rechtlichen Bedenken.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. Mai 2016 - 3 Ca 12/16 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anpassung der monatlichen Betriebsrente des Klägers zum 01. Juli 2015.

Der am xx. xx 1943 geborene Kläger war bis August 2016 Arbeitnehmer der A AG, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Die Beklagte ist ein Lebensversicherungsunternehmen, das in den B Konzern eingebunden ist.