Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. Mai 2016 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anpassung der monatlichen Betriebsrente des Klägers zum 01. Juli 2015.
Der am xx. xx 1943 geborene Kläger war bis August 2016 Arbeitnehmer der A AG, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Die Beklagte ist ein Lebensversicherungsunternehmen, das in den B Konzern eingebunden ist.
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