Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 30. November 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Verpflichtung des Klägers, eine Sonderzahlung aus dem Jahr 2015 an die Beklagte zurückzuzahlen.
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