Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20.06.2018 -
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans.
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