Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 11.12.2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 158.102,95 EUR festgesetzt.
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