Zwischen den Parteien besteht Streit über die Erhöhung einer der Klägerin bereits bezahlten Abfindung sowie die Erhöhung einer Betriebsrentenanwartschaft der Klägerin.
Die 1948 geborene Klägerin war vom 17.08.1964 bis 31.12.2001 bei der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, als Sachbearbeiterin (Tarifkreis) beschäftigt. Die Klägerin erzielte dabei zuletzt ein monatliches Gehalt von ca. DM 6.000,00.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|