Wirtschaftlichkeitsprüfung durch eingeschränkte Einzelfallprüfung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.1997 - Aktenzeichen L 5 Ka 2990/96
DRsp Nr. 2006/23860
Wirtschaftlichkeitsprüfung durch eingeschränkte Einzelfallprüfung
Die Einzelfallprüfung ist eine grundsätzlich noch zulässige Prüfmethode, auch wenn sie seit dem 1.1.1992 nicht mehr die Grundmethode der Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellt. Nur wenn weder die statistische Vergleichsprüfung noch eine strenge Einzelfallprüfung durchgeführt werden können, kommt die eingeschränkte Einzelfallprüfung als geeignete Beweismethode in Betracht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]