1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts vom 17. Oktober 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin in Höhe von 16/17 und die Beklagte in Höhe von 1/17 mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Parteien steht ein Regress in Höhe von noch 3288,88 Euro aufgrund einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise für das Jahr 2006 im Streit, die sich auf Kosten für die verordnete Wirkstoffdosis bezieht.
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Fachärzten für Innere Medizin, Kardiologie und Angiologie.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|