LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.10.1994
6 TaBV 2/94
Normen:
BetrVG § 106 Abs. 3 Nr. 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 08.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 23 BV 154/93

Wirtschaftsausschuss: Unterrichtungsanspruch bei geplanter Betriebsstilllegung

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.1994 - Aktenzeichen 6 TaBV 2/94

DRsp Nr. 2002/7829

Wirtschaftsausschuss: Unterrichtungsanspruch bei geplanter Betriebsstilllegung

Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss besteht in jedem Fall einer geplanten Betriebsstilllegung, also auch dann, wenn in dem zu schließenden Betrieb ein Betriebsrat nicht gewählt ist.

Normenkette:

BetrVG § 106 Abs. 3 Nr. 6 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 09.05.1995 - 1 ABR 61/94 - DRsp-ROM Nr. 1995/10253 -.

Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 08.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 23 BV 154/93