LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.04.2023
5 Sa 1225/22
Normen:
BGB § 615; IfSG § 20a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 12.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 124/22

Zahlung der Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges im ungekündigten Arbeitsverhältnis; Angebot der Arbeitskraft eines nicht gegen das Corona-Virus geimpften Arbeitnehmers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.04.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 1225/22

DRsp Nr. 2024/2038

Zahlung der Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges im ungekündigten Arbeitsverhältnis; Angebot der Arbeitskraft eines nicht gegen das Corona-Virus geimpften Arbeitnehmers

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12.07.2022 - 3 Ca 124/22 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615; IfSG § 20a Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung der Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges im ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Die Beklagte betreibt bundesweit Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Der Kläger ist in dem Seniorenheim in A auf der Grundlage des am 28.03.2007 geschlossenen Arbeitsvertrages seit dem 01.04.2007 als Pflegefachkraft mit einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt € 3.500,00 beschäftigt. Wegen der Einzelheiten der Arbeitsbedingungen wird auf die Kopie des Arbeitsvertrages (Bl. 8 ff. d. A.) Bezug genommen.