Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.01.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Hinterbliebenenrente.
Die Klägerin ist die Witwe des 1943 geborenen und am 00.00.2010 verstorbenen Versicherten P-H F. Dieser war seit Juni 1969 als Betriebsschlosser bei der Veba Öl AG angestellt und dort gegenüber Benzol exponiert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|