Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.02.2022 wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1.000,00 € auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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