LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.11.2022
L 15 U 72/22
Normen:
SGB X § 44;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 15.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 37 U 153/21

Zahlung einer höheren Verletztenrente bei Anerkennung einer Berufskrankheit (BK)

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.2022 - Aktenzeichen L 15 U 72/22

DRsp Nr. 2024/3302

Zahlung einer höheren Verletztenrente bei Anerkennung einer Berufskrankheit (BK)

1. Die Einholung eines Sachverständigengutachtensdurch das Sozialgericht unterfällt nicht dem § 200 Abs. 2 SGB VII. 2. Der § 192 SGG ist eine Schadensersatzregelung, die bei Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung das Privileg der staatlich finanzierten Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens entfallen lässt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.02.2022 wird zurückgewiesen.

Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1.000,00 € auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44;

Tatbestand

Der Kläger begehrt im Wege eines Verfahrens nach § 44 SGB X die Zahlung einer höheren Verletztenrente.