Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.03.2013 - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages. Die Parteien streiten dabei über die Berechnung der Sozialplanabfindung.
Der am 25.02.1956 geborene Kläger war in der Zeit vom 01.09.1971 bis zum 30.09.2012 bei der Beklagten, die ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche ist, in deren Betrieb in E. zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von zuletzt 8.518,09 € beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|