Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.05.2013 - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages. Die Parteien streiten dabei über die Berechnung der Sozialplanabfindung.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|