OLG Zweibrücken - Teilurteil vom 19.01.2017
4 U 15/14
Normen:
BGB § 242; VOB/B § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, vom 20.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 28/11

Zahlung restlichen WerklohnsVergütung für Erdarbeiten in Höhe tatsächlich angefallener Massen

OLG Zweibrücken, Teilurteil vom 19.01.2017 - Aktenzeichen 4 U 15/14

DRsp Nr. 2020/14820

Zahlung restlichen Werklohns Vergütung für Erdarbeiten in Höhe tatsächlich angefallener Massen

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20. Dezember 2013 - 6 O 28/11 -, soweit darüber nicht bereits durch Teilurteil des Senats vom 17. Dezember 2015 entschieden ist, wird zurückgewiesen, soweit sich das Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Abweisung der nach Teilklagerücknahme in Höhe von 78 889,09 € verbliebenen Teilforderung in Höhe von 184 509,41 € (Schlussrechnung Nr. 6...9, Positionen 01.03.0013, 01.03.0015, 01.03.0016, 01.03.0045, 01.04.0007, 01.04.0008, 01.04.0033, 01.04.0034 und 02.01.0065) und der Teilforderung in Höhe von 9 681,30 € (Schlussrechnung Nr. 6...4, Positionen 01.02.0017, 01.02.0019, 01.04.007, 01.04.0034 und 01.04.0033) richtet.

II.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; VOB/B § 2 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt von der beklagten politischen Gemeinde die Zahlung restlichen Werklohns. Die Beklagte verlangt widerklagend Rückzahlung geleisteter Zahlungen.