Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Juli 2016 –
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.085,02 EUR (in Worten: Zweiunddreißigtausendfünfundachtzig und 02/100 Euro) zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 24 % und der Beklagte 76 % zu tragen.
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