OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.11.2017
5 U 42/17
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, vom 11.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 18/17

Zahlung von Werklohn für Innenputzarbeiten und WärmedämmarbeitenNachweis einer rechtsgeschäftlichen Abnahme

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.11.2017 - Aktenzeichen 5 U 42/17

DRsp Nr. 2020/13491

Zahlung von Werklohn für Innenputzarbeiten und Wärmedämmarbeiten Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Abnahme

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11.05.2017 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11.05.2017 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 34.647,83 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; BGB § 242;

Gründe

I.