I.
Streitig ist, ob Zeiten, in denen eine beitragspflichtige Beschäftigung innerhalb der Haftanstalt kurzfristig unterbrochen war, wie Beitragszeiten der Erfüllung der Anwartschaft für die Gewährung von Unterhaltsgeld (Uhg) dienen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|