LAG Berlin - Urteil vom 21.12.2004
3 Sa 1510/04
Normen:
BUrlG § 11 ; BUrlG § 13 ; MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie § 2 ; MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie § 15 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 173
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 1618/04

Zeitfaktor des Urlaubsentgelts bei verstetigtem Monatslohn für Schichtarbeit - Berücksichtigung unregelmäßiger Wochenarbeitszeit nur bei Bestimmung der Urlaubstage

LAG Berlin, Urteil vom 21.12.2004 - Aktenzeichen 3 Sa 1510/04

DRsp Nr. 2005/6253

Zeitfaktor des Urlaubsentgelts bei verstetigtem Monatslohn für Schichtarbeit - Berücksichtigung unregelmäßiger Wochenarbeitszeit nur bei Bestimmung der Urlaubstage

»1. Zahlt der Arbeitgeber einen sog. verstetigten Monatslohn, so bedarf es bei der Bemessung des Zeitfaktors des Urlaubsentgelts für gewährte Urlaubstage grundsätzlich keiner Korrektur des Monatslohns.2. Der Umstand der unregelmäßig verteilten wöchentlichen Arbeitszeit bei Schichtarbeitnehmern ist allein bei der Frage zu berücksichtigen, wieviel Urlaubstage diesem pro Urlaubsjahr zu gewähren sind.«

Normenkette:

BUrlG § 11 ; BUrlG § 13 ; MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie § 2 ; MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie § 15 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsentgelts für die dem Kläger im Jahre 2003 erteilten Urlaubstage.