Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.05.2009 -
Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt, das Angebot des Klägers auf Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit von 150 Stunden auf monatlich 160 Stunden mit Wirkung vom 01.12.2007 anzunehmen.
Im Übrigen werden die Klageanträge zu 8 und 9 aus dem o. g. Urteil abgewiesen.
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