LAG Nürnberg - Urteil vom 06.07.2005
9 (6) Sa 120/03
Normen:
BAT § 12 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 15.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1044/02

Zeitnahes Rechtsschutzgesuch gegen Versetzung - Verwirkung bei jahrelanger Untätigkeit

LAG Nürnberg, Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 9 (6) Sa 120/03

DRsp Nr. 2005/20026

Zeitnahes Rechtsschutzgesuch gegen Versetzung - Verwirkung bei jahrelanger Untätigkeit

»Die Unwirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme des Arbeitgebers im Rahmen dessen Direktionsrechts muss zwar nicht in entsprechender Anwendung der §§ 2, 4 7 KSchG binnen drei Wochen geltend gemacht werden aber dennoch zeitnah. Ein jahrelanges Untätigbleiben des Arbeitnehmers führt zur Verwirkung des Rechts, die Unwirksamkeit der Versetzungsmaßnahme gerichtlich geltend zu machen.«

Normenkette:

BAT § 12 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Rückversetzung und Schadensersatz.

Der am 23.12.1952 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit 1978 als Schachtmeister beschäftigt. Er war zunächst am Truppenstandort C... tätig und wurde mit Verfügung vom 05.08.1994 (Kopie Bl. 18 d.A.) zum Standort D... versetzt. Der Versetzung gingen die Schreiben des Klägers vom 18.07.1994 (Kopie Bl. 445, 446 d.A.) und vom 28.07.1994 (Kopie Bl. 385 d.A.) voraus.

Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers findet der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in seiner jeweiligen Fassung Anwendung.